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Die Schulen sind nach wie vor nicht die Treiber der Pandemie.  Die meisten an Covid-19 erkrankten Kinder hatten milde Verläufe und Daten aus verschiedenen Ländern (mit und ohne Lockdown) bestätigen, dass Kinder in Schulen selten angesteckt werden. Im Gegensatz zu Erwachsenen bestehen auch keine zusätzlichen Risiken für Kinder mit Vorerkrankungen. 

Musterbrief gegen die Maskenpflicht an Primarschulen

Zürich, im Dezember 2021 -  Leider hat der  Regierungsrat erneut die Maskenpflicht im Kanton Zürich ab der 4. Klasse verordnet. Nach den Weihnachtsferien soll sogar eine Maskenpflicht ab der 1. Klasse eingeführt werden! Wir haben für Eltern einen Brief bereitgestellt, der aus rechtlicher Sicht begründet, warum eine Maskenpflicht an den Primarschulen abzulehnen ist. Der Brief richtet sich an die Bildungsdirektion des Kantons Zürich und kann von Eltern als Vorlage genutzt werden.

Als Eltern fordern wir, dass Kinder nicht einem Impfdruck ausgesetzt werden. Wir wollen verhältnismässige Schutzmassnahmen, die Kinder nicht unnötig belasten oder unbekannten Risiken aussetzen.

1 - Freiwilliges Tragen von Masken

Der  Einsatz von Masken an Schulen soll freiwillig bleiben. Es soll höchstens eine Empfehlung an der Oberstufe geben. Eine Maskenpflicht ist angesichts der fortschreitenden Impfungen und tieferen Fallzahlen nicht mehr angezeigt, zumal diese auch am Arbeitsplatz nicht mehr gilt und generell gelockert wurde. Das Tragen von Masken soll für Schülerinnen und Schüler auch in Zukunft freiwillig bleiben.

2 - Keine Impfpropaganda in den Schulen

Impfen soll Privatsache bleiben. Es kann ansonsten ein Gruppendruck entstehen. Die Schule soll sich nicht bei der Impfpropaganda beteiligen. Die Nebenwirkungen der Impfung können für die Jüngeren mit intaktem Immunsystem stärker ausfallen. Bei Impfschäden hat der Bund / Kanton zu haften (Epidemiengesetz). Alle impfwilligen Erwachsenen sind nun doppelt geimpft, Risikopersonen sowieso. Impfen soll immer freiwillig bleiben, und Kinder sowie Jugendliche sollen nicht aus Solidarität zum Impfen motiviert werden.

3 - Einhaltung der Informationsplichten 

Die Information soll es den Minderjährigen erlauben, in Kenntnis der Sachlage dem Impfakt zuzustimmen.Wenn Impfen im Umfeld von Minderjährigen thematisiert wird, muss sichergestellt sein,  dass über allfällige Nebenwirkungen oder mögliche Langzeitschäden der Impfung informiert wird.  Die Sorgfaltspflicht gebietet es, die Minderjährigen über die Art und die Risiken der Impfung aufzuklären. Die Aufklärung umfasst daher sowohl häufig auftretende als auch seltene Risiken, sofern  diese bekannt sind und schwere Folgen haben können. Es ist darauf hinzuweisen, dass derzeit noch nicht alle Risiken bekannt sind (z.B. allfällige Langzeitschäden). Weitere Informationen zu den Informationspflichten und zur Haftung

4 - Gezielt und freiwillig testen

Grossflächige Massentests in Form von Spucktests an Schulen machen bei Verdacht von positiven Fällen Sinn. Das Testen muss freiwillig bleiben, und immer nach Absprache mit den Eltern erfolgen, die Ihre Einwilligung geben müssen.

5 - Recht auf Privatsphäre wahren

Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeit und Privatsphäre. Impfen ist per Gesetz Teil der Privatsphäre. Eine unterschiedliche Behandlung je nach Impfstatus ist somit unzulässig. Bereits heute müssen an einzelnen Schulen nur noch Ungeimpfte zu den Massentests. Kinder, die nicht am Testen teilnehmen werden ausgegrenzt,  z.B. mit separaten Sitzplätzen, oder sie müssen alleine in die Pause und 2 m Abstand von allen halten. Dadurch  wird eine Zweiklassengesellschaft etabliert, die Kinder und Jugendliche stigmatisieren oder schädigen können. Das Prinzip der Gleichstellung und Gleichbehandlung ist an Schulen unbedingt einzuhalten. Nicht zuletzt auch, weil die Zahl der Impfdurchbrüche konstant steigt und der Schutz vor einer Übertragung bei der Delta-Variante abnimmt. 

6 - Regelmässig Lüften, Abstand und Händewaschen 

Als wirksamste Massnahme soll durch regelmässiges Lüften eine gute Luftqualität erreicht werden. Das Händewaschen und Abstand halten (wo möglich) soll weiterhin gelten. 

Vorstoss im Kantonsrat:

Der Zürcher Regierungsrat wird mit einem entsprechenden Vorstoss aufgefordert mitzuteilen, wie er sicherstellt, dass die Anforderungen im Schulalltag erfüllt werden. 

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