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KEIN IMPFDRUCK UND KEINE MASKENPFLICHT AN ZÜRCHER SCHULEN


Medienmitteilung


Zürich, 30. August 2021 - Das neue Schuljahr hat vor Kurzem begonnen. Wir begrüssen den Weg, welchen der Kanton Zürich eingeschlagen hat. Gleichzeitig sehen wir aber auch die Tendenz zu einem indirekten Impf- und Maskenzwang bei Kindern und Jugendlichen, der zu einer Stigmatisierung und Blossstellung führen kann, wenn man nicht mitmacht. Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeit und Privatsphäre. Sie brauchen nun möglichst viel Normalität und nicht Massnahmen, die sie unter noch mehr psychischen Druck setzen. Der Zürcher Regierungsrat wird mit einem entsprechenden Vorstoss aufgefordert mitzuteilen, wie er sicherstellt, dass die Anforderungen im Schulalltag erfüllt werden.


Viele Eltern machen sich Sorgen um das Wohl der Kinder, und lehnen strengere Massnahmen ab. Die Schulen sind nach wie vor nicht Treiber der Pandemie. Viele Erwachsene sind mittlerweile doppelt geimpft. Kinder und Jugendliche zeigen häufig nur leichte bis keine Symptome. Im Gegensatz zu Erwachsenen sind auch vorerkrankte Kinder nicht zusätzlich gefährdet.


Als Eltern fordern wir deshalb, dass Kinder nicht einem Impfdruck ausgesetzt werden. Wir wollen verhältnismässige Schutzmassnahmen, die Kinder nicht unnötig belasten oder unbekannten Risiken aussetzen.


Die Schülerinnen und Schüler sollen einen möglichst unbeschwerten Schulalltag haben. Das Prinzip der Gleichstellung und Gleichbehandlung ist unbedingt einzuhalten. Dies ist nur dann möglich, wenn die Maskentragepflicht an den Schulen weiterhin freiwillig bleibt, und sich die Schulen nicht bei der Impfpropaganda beteiligen. Die Schülerinnen und Schüler sollen nicht aus Solidarität zum Impfen motiviert werden. Impfen ist per Gesetz Teil der Privatsphäre. Ebenfalls muss die Teilnahme an Massentests freiwillig bleiben, und darf nur nach Einwilligung der Eltern erfolgen. Es soll nur wenn notwendig gezielt in Form von Spucktest getestet werden.


Die Schülerinnen und Schülern haben Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeit und Privatsphäre, und es darf sich aufgrund von persönlichen Entscheidungen keine Zweiklassengesellschaft etablieren, die Kinder und Jugendliche stigmatisieren oder diskriminieren.


Wir als Eltern fordern verhältnismässige Schutzmassnahmen, bei welchen das Kindswohl höchste Priorität hat. Regelmässiges Lüften ist dabei zentral.


Um dieses Anliegen sicherzustellen, haben dazu heute Kantonsrätinnen einen Vorstoss im Kantonsrat eingereicht, wie die Bildungsdirektion diesen Forderungen gerecht werden kann. Zum Vorstoss




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